Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Unser ambulanter Pflegedienst

Wir unterstützen Sie und helfen Ihren Angehörigen bei der Pflege in Ihrem gewohnten Wohnumfeld. Unsere Betreuungsleistungen stimmen wir mit Ihnen ganz individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf und Wünschen ab.

Grundpflege

Die Grundpflege beinhaltet alle Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Sie umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen.

Zum Beispiel:

      • die Körperpflege
      • das Betten und Lagern
      • An- und Auskleiden
      • Toilettengang und Inkontinenzversorgung
      • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
      • Förderung der Selbstständigkeit

Die Kosten dafür übernimmt die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrades.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist eine Maßnahme, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften ausgeführt wird. Zur Behandlungspflege werden alle medizinischen Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt verordnet werden.

Zum Beispiel:

      • die Medikamentengabe
      • Wund – und Verbandswechsel
      • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
      • Injektionen (Spritzen von Insulin, Thrombosevorbeugung)
      • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
      • Dekubitusbehandlung
      • Stomaversorgung

Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse des Versicherten.

Betreuungs- und Entlastungspflege

Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Grund- und Behandlungspflege und können zusätzlich ganz individuell mit uns vereinbart werden. Sie dienen der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen.

Wir unterstützen Sie:

      • im hauswirtschaftlichen Bereich, Reinigung der Wohnung
      • Spaziergänge
      • Gedächtnistraining
      • beim Einkaufen

Diese Leistungen werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung mit Ihnen abgerechnet.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche!

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient als Pflegevertretung, wenn die private Pflegekraft Entlastung oder Urlaub benötigt bzw. aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt.

Die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernimmt die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr, wenn die pflegebedürftige Person mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst nach einer mindestens sechs monatlichen Pflege durch eine private Pflegekraft.

Hausnotrufsystem

Unser Hausnotrufsystem gibt Ihnen und allen Familienangehörigen die Sicherheit, dass im Notfall jederzeit schnelle Hilfe und Unterstützung da ist. Sie können einen Mitarbeiter 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr über unserer Hausnotrufsystem erreichen.

Unsere Leistungen für Sie

      • Grundpflege nach SGB XI
      • Behandlungspflege nach SGB V
      • Verhinderungspflege nach SGB XI §39
      • Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI §45b
      • Individuelle Beratung von Leistungen und Unterstützung bei der Beantragung
      • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
      • Zusammenarbeit mit Hausärzten, Therapeuten, Sanitätshäusern, Hospizdiensten
      • Beratung, Vermittlung von Pflegehilfsmittel
      • Rufbereitschaft und Vermittlung von Hausnotrufsystemen
        Hauswirtschaftliche Versorgung
      • Fahrdienst